Bei den Arbeitsschutzbrillen unterscheidet man Standardbrillen und Arbeitsschutzbrillen mit Korrektur.
Bei Standard-Arbeitsschutzbrillen haben die Gläser lediglich Schutzfunktion. Sie sind abgestimmt auf die jeweilige Tätigkeit. Bei möglichem Fremdkörperflug (beispielsweise Schneiden von Fliesen und Platten) müssen die Schutzbrillen eine bestimmte Härtung haben. Beim Schweißen und ähnlichen Tätigkeiten wiederum schützen getönte Gläser vor dem starken Lichteinfall.
Für den Bereich Arbeitsschutz gibt es umfangreiche Bestimmungen der Berufsgenossenschaften und Versicherungsträger. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Vorschriften in ihren Betrieben einzuhalten und damit auch für die richtigen Arbeitsschutzbrillen zu sorgen.
Arbeitnehmer, die eine Sehkorrektur benötigen, erhalten entweder Arbeitsschutzbrillen mit Korrektur, oder tragen bei ihrer Arbeit Kontaktlinsen und eine Standardschutzbrille. Die Verordnung für eine Arbeitsschutzbrille mit Korrektur stellt der Augenarzt aus. Er berücksichtigt dabei die vorhandene Fehlsichtigkeit und die optimale Sehentfernung für die jeweilige Berufstätigkeit.
Der Einsatz von Arbeitsschutzbrillen sollte unbedingt ernst genommen werden. Die meisten Fälle von Hornhautfremdkörpern im Auge und Verblitzungen sind auf fehlende oder falsche Arbeitsschutzbrillen zurückzuführen.