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info(at)dr-kapp.de

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Wer ohne Brille fährt, ist nicht versichert.

AutofahrerExperten gehen davon aus, dass Autofahrer, die schlecht sehen und trotzdem ohne Brille fahren, rund vier Mal häufiger in Unfälle verwickelt sind als Normalsichtige. 

Doch auch bei Menschen, die keine Brille brauchen, sinkt die Sehschärfe nachts um etwa 50 Prozent der Tagessehschärfe und die Empfindlichkeit für Kontraste nimmt bis zur Hälfte ab. Fehlsichtige sind besonders von einer speziellen Kurzsichtigkeit bei Nacht (Nachtmyopie) betroffen, diese lässt sich aber mit entsprechenden Gläserstärken ausgleichen. 

Verursacht ein Autofahrer einen Unfall, weil er seine Sehhilfe nicht trägt, hat er damit nicht nur gegen Verkehrregeln verstoßen, sondern bekommt auch Ärger mit seiner Versicherung. Zwar ersetze die Kfz-Versicherung für Haftpflicht stets den Schaden, den der Unfallgegner erleidet, erklärte der Pressesprecher Huk-Coburg Versicherung, Alois Schnitzer, gegenüber der Ostsee Zeitung. Er betont aber auch, dass die Versicherung den Verursacher des Unfalls mit bis zu 5.000 Euro regresspflichtig machen kann, wenn nachgewiesen wurde, dass sein Fahren ohne Sehhilfe die Gefahr erhöhte. Bei der Versicherung für den Kasko-Bereich muss er dann unter Umständen wegen grober Fahrlässigkeit den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst tragen. 

Vermeiden kann der sehgeschwächte Autofahrer alle diese Nachteile, wenn er sich an den Rat des ADAC hält und regelmäßig zum „Augen-TÜV“ geht. Die entsprechenden Tests zur Überprüfung der Sehkraft führen alle Augenoptiker und Augenärzte durch.